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Erneute Nachbesserung der Satzung

Liebe Jecken, hier ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Eintragung unseres "eingetragenen Vereins". Der zuständige Rechtspfleger sah ein Minderheitrecht dahingehend verletzt, dass zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung 51% der Mitglieder zustimmen müssen.

Das wurde in das Satzung insoweit geändert, dass ab sofort nur 25% der Mitglieder einer außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen können.

Nach dem Einsammeln aller erforderlichen Unterschriften wies uns unser Notar dann daraufhin, dass gemeinhin ein Quorum von 10% den Anforderungen an den Minderheitenschutz genügt.

So wie es derzeit aussieht, wird die Vereinseintragung für uns besonders närrisch, da wir die Satzung somit erneut abändern sollten. Weiteres hierzu folgt per Email.

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